Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inline-Skate-Schule
ein Projekt von Matteo Böhme
Stand: 01. März 2006


1. Geltungsbereich:

Die Kurse der Inline-Skate-Schule Dresden finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von der Inline-Skate-Schule ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

2. Anmeldung:
Unsere Anmeldeformulare stellen unverbindliche und freibleibende Antragsformulare dar. Meldet sich ein Teilnehmer für einen Kurs an, so bedarf der Vertragsabschluß der schriftlichen Bestätigung durch die Schule. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch uns, an dem vereinbarten Kurs teilzunehmen und die Kursgebühren zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 9 vereinbarte Rücktrittsrecht.
Anmeldung Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

3. Mindestteilnehmerzahl:
Erreicht ein Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl, in der Regel acht Teilnehmer, so sind wir berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühren, den Kurs abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren.
Die Mindestteilnehmerzahlen der Kurse sind bei den einzelnen Anmeldeformularen, soweit abweichend, ausdrücklich vermerkt.

4. Hauptpflichten der Inline-Skate-Schule:
Die Inline-Skate-Schule verpflichtet sich durch Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den notwendigen Lehrstoff anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung (Skates, Schoner) für den praktischen Kurs stellt die Inline-Skate-Schule nicht. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.

5. Hauptpflichten des Teilnehmers:
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Schutzausrüstung zu tragen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des Lehrpersonals unbedingt und sofort Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.

6. Preise:
Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren müssen spätestens zum Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Gehen solche Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Kurs, unbeschadet des Rechtes der Schule, die Kursgebühren einzufordern. Verspätet gezahlte Kursgebühren berechtigen uns zum geltend machen eines Rückstandszinses in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, unbeschadet des Rechtes, weitere Ansprüche geltend zu machen.

7. Haftung:
Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nur insoweit, als dieser Schaden durch die gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung gedeckt wird. Betragsmäßig ist unsere Haftung, soweit nicht durch unsere Haftpflichtversicherung eine höhere Deckung gewährt ist, auf das Dreifache der Kursgebühren beschränkt, soweit gesetzlich zugelassen.

8. Haftungsausschluss:
Die Inline-Skate-Schule Dresden haftet nicht für Unfälle und deren Folgen wenn, sie durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden.

9. Rücktritts- & Kündigungsrecht:
Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn (Zugang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu widerrufen. Für Projektkurse gelten bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen.


10. Theorie:
Ort und Zeit des theoretischen Unterrichtes werden vor Beginn des Kurses bekannt gegeben. Der Unterricht wird nach Möglichkeit mit dem praktischen Unterricht zeitlich verbunden. Auf die Folgen der Nichtteilnahme weist die Inline-Skate-Schule ausdrücklich hin.

Praxisunterricht:
Der Schüler versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den Inline-Skate-Sport auszuüben. Eine entsprechende Untersuchung wird empfohlen. Der Schüler versichert weiter, frei von Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Die Schule bestimmt das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben. Jede Art von praktischem Inline-Skate-Unterricht ist wetterabhängig. Unterrichtstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Schüler ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht bei der Schule nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter, nicht statt, stehen dem Schüler keine
Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt bestehen.
Die Anreise zu Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Schülers. Auf dem Praxisgelände ist dem Inline-Skate-Lehrer unbedingt und sofort Folge zu leisten. Die Schüler handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des Skatelehrers nicht Folge geleistet, kann der Schüler sofort vom Kursleiter mit Wirkung für die Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierauf der Schüler. Verursacht ein Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Die Schüler sind verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung zu tragen. Die Schüler sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Lehrer. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht der Schule Aufwendungen erspart bleiben. Wenn es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Fortbildungskurs handelt, versichert oder Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation für den Fortbildungskurs zu besitzen. Die Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen. Die Schule ist verpflichtet, nur solche Schüler zu Fortbildungskursen zuzulassen, welche die entsprechende Qualifikation für die Fortbildung versichert haben. Ein Prüfungsrecht seitens der Schule besteht nicht.

11. Schlussbestimmungen:
Die Inline-Skate-Schule Dresden behält sich vor Lehrverträge über Dritte (z.B. Agenturen) abzuschliessen.
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Dresden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jeder weiter Änderung bedürfen der Schriftform.

Die AGB können Sie auch als pdf downloaden -> download