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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inline-Skate-Schule
ein Projekt von Matteo Böhme
Stand: 01. März 2006
1. Geltungsbereich:
Die Kurse der Inline-Skate-Schule Dresden finden ausschließlich
aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen von
diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von der Inline-Skate-Schule
ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldung:
Unsere Anmeldeformulare stellen unverbindliche und freibleibende Antragsformulare
dar. Meldet sich ein Teilnehmer für einen Kurs an, so bedarf der
Vertragsabschluß der schriftlichen Bestätigung durch die Schule.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich
der Annahme durch uns, an dem vereinbarten Kurs teilzunehmen und die Kursgebühren
zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 9 vereinbarte Rücktrittsrecht.
Anmeldung Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen
Vertreter unterzeichnet werden.
3. Mindestteilnehmerzahl:
Erreicht ein Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl,
in der Regel acht Teilnehmer, so sind wir berechtigt, unter Rückzahlung
der bereits gezahlten Kursgebühren, den Kurs abzusagen. Der gebuchte
Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin
umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren.
In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren.
Die Mindestteilnehmerzahlen der Kurse sind bei den einzelnen Anmeldeformularen,
soweit abweichend, ausdrücklich vermerkt.
4. Hauptpflichten der Inline-Skate-Schule:
Die Inline-Skate-Schule verpflichtet sich durch Bestätigung der Anmeldung
des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes,
den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen
und den notwendigen Lehrstoff anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung
(Skates, Schoner) für den praktischen Kurs stellt die Inline-Skate-Schule
nicht. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.
5. Hauptpflichten des Teilnehmers:
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Jeder
Teilnehmer ist verpflichtet Schutzausrüstung zu tragen. Jeder Teilnehmer
ist verpflichtet den Anweisungen des Lehrpersonals unbedingt und sofort
Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am
Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern
eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich
ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen
Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne
dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.
6. Preise:
Unsere Preise sind ohne Abzug zu bezahlen. Kursgebühren müssen
spätestens zum Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Gehen solche
Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht
am gebuchten Kurs, unbeschadet des Rechtes der Schule, die Kursgebühren
einzufordern. Verspätet gezahlte Kursgebühren berechtigen uns
zum geltend machen eines Rückstandszinses in Höhe von 6% über
dem jeweiligen Bundesbankdiskont, unbeschadet des Rechtes, weitere Ansprüche
geltend zu machen.
7. Haftung:
Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden
Dritter haften wir nur insoweit, als dieser Schaden durch die gesetzliche
Dritthaftpflichtversicherung gedeckt wird. Betragsmäßig ist
unsere Haftung, soweit nicht durch unsere Haftpflichtversicherung eine
höhere Deckung gewährt ist, auf das Dreifache der Kursgebühren
beschränkt, soweit gesetzlich zugelassen.
8. Haftungsausschluss:
Die Inline-Skate-Schule Dresden haftet nicht für Unfälle und
deren Folgen wenn, sie durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht
wurden.
9. Rücktritts- & Kündigungsrecht:
Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 2
Tage vor Kursbeginn (Zugang bei uns entscheidet!), seine Anmeldung zu
widerrufen. Für Projektkurse gelten bis spätestens 28 Tage vor
Kursbeginn. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten.
Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme
ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung
anzuzeigen.
10. Theorie:
Ort und Zeit des theoretischen Unterrichtes werden vor Beginn des Kurses
bekannt gegeben. Der Unterricht wird nach Möglichkeit mit dem praktischen
Unterricht zeitlich verbunden. Auf die Folgen der Nichtteilnahme weist
die Inline-Skate-Schule ausdrücklich hin.
Praxisunterricht:
Der Schüler versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich
in der Lage ist, den Inline-Skate-Sport auszuüben. Eine entsprechende
Untersuchung wird empfohlen. Der Schüler versichert weiter, frei
von Höhenangst und Schwindelgefühlen zu sein. Die Schule bestimmt
das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt
gegeben. Jede Art von praktischem Inline-Skate-Unterricht ist wetterabhängig.
Unterrichtstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben.
Jeder Schüler ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht
bei der Schule nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet
der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter,
nicht statt, stehen dem Schüler keine
Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt
bestehen.
Die Anreise zu Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Schülers.
Auf dem Praxisgelände ist dem Inline-Skate-Lehrer unbedingt und sofort
Folge zu leisten. Die Schüler handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht
unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst,
dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib
und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des Skatelehrers
nicht Folge geleistet, kann der Schüler sofort vom Kursleiter mit
Wirkung für die Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere
schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom
Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus
ein Schaden, haftet hierauf der Schüler. Verursacht ein Schüler
vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment,
ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Die Schüler sind
verpflichtet wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung
zu tragen. Die Schüler sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
verpflichtet. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur kameradschaftlichen
Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Lehrer. Ein schwerer
Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom weiteren
Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche
geltend machen kann, soweit nicht der Schule Aufwendungen erspart bleiben.
Wenn es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Fortbildungskurs handelt,
versichert oder Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation für den
Fortbildungskurs zu besitzen. Die Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden
Zeugnisses oder Scheines verlangen. Die Schule ist verpflichtet, nur solche
Schüler zu Fortbildungskursen zuzulassen, welche die entsprechende
Qualifikation für die Fortbildung versichert haben. Ein Prüfungsrecht
seitens der Schule besteht nicht.
11. Schlussbestimmungen:
Die Inline-Skate-Schule Dresden behält sich vor Lehrverträge
über Dritte (z.B. Agenturen) abzuschliessen.
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Dresden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung
zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst
nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jeder weiter Änderung
bedürfen der Schriftform.
Die AGB können Sie auch als
pdf downloaden -> download
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